Berlin, 14. November 2024.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
1. die Grundsätze des freien Handels missachtet, da es freiwilligen Güteraustausch von Unternehmen und so die Schaffung von Wohlstand international behindert;
2. Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie die Durchsetzung von geltendem deutschem Recht instrumentalisiert und diese zur Durchsetzung von deutschem Recht in anderen Staaten verpflichtet und so die Souveränität
anderer Staaten einschränkt und andere Staaten aus der Verantwortung zur Umsetzung von multilateral vereinbarten Menschenrechten nimmt;
3. in Zulieferstaaten nicht umgesetzt werden kann, da die Anforderungen des Gesetzes die Monitoring- und Einflussmöglichkeiten von Unternehmen erheblich übersteigen und die erforderliche Aneignung internationaler rechtlicher
Standards weder leistbar noch zumutbar ist;
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