Antrag

Die Seuchenzüge der Vogelgrippe mit einem wirksamen Impfstoff und weiteren Gegenmaßnahmen bei Wild- und Hausgeflügel in Deutschland eindämmen

Berlin, 25. April 2023. Die Vogelgrippe, auch Aviäre Influenza (AI) genannt, mit ihren schweren Schäden in der deutschen Geflügelhaltung, hat sich in Deutschland endemisch etabliert. Durch dieses ganzjährige Vorkommen werden immer wieder ganze Regionen mit Vogelgrippeseuchenzügen heimgesucht, wodurch erhebliche Schäden sowohl bei den Wildgeflügelbeständen als auch bei den Hausgeflügelbeständen betroffen sind. Auch die Einrichtung von Überwachungs- und Schutzzonen sowie die massenhafte, fachgerechte Entsorgung der toten Tiere haben im letzten Jahr nicht zu einer Entschärfung der Probleme geführt. Mit den eingeführten Stallpflichten zur Verbesserung der Biosicherheit verstoßen die Halter entweder gegen die Tierseuchenverordnungen oder die Tierschutzrichtlinien. Dies ist aus Sicht der Antragsteller ein unhaltbarer Zustand. Der Schaden durch diese Seuche lag im vergangenen Jahr bei mehr als 20 Millionen Euro. Die Versicherung wird als Solidargemeinschaft bezahlt und die hohen Kosten der Seuche bedrohen die gesamte Geflügelwirtschaft in Deutschland. Es besteht für die Geflügelhalter die Gefahr im Seuchenfall keine oder nur eine unzureichende Deckung von der Tierseuchenkasse zu erhalten.

Häufig wird der Krankheitserreger von Wildvögeln auf Hausgeflügel übertragen. In Gebieten mit hohen Wildvögelbeständen wird deshalb in Zukunft eventuell eine Geflügelzucht nicht mehr möglich sein (http://kurt.digital/2022/01/26/vogelgrippenie-war-die-lage-ernster/). Der Balanceakt zwischen Seuchenzug und artgerechter Haltung wird insbesondere für die Offenställe immer schwieriger. Eine deutliche Reduzierung der übertragenden Wildvögelbestände könnte eine Unterstützung beim Einsatz von Impfstoffen gegen neue Seuchenzüge sein. In einigen Fällen wurde bereits eine Übertragung der Krankheit mit H5/N1 auf dem Menschen beobachtet…

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