Digitalminister kennt eigenen Gesetzentwurf zur Überwachung der freien Presse nicht

Digitalminister kennt eigenen Gesetzentwurf zur Überwachung der freien Presse nicht

Berlin, 16. Januar 2026. Zum ersten Auftritt des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, im zuständigen Ausschuss des Bundestages teilt der digitalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ruben Rupp, mit:

„Der erste öffentliche Auftritt des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Herrn Dr. Karsten Wildberger, im zuständigen Ausschuss des Bundestages geriet zu einer peinlichen Eigenfeier. Umständlich zählte der Minister auf, welche Maßnahmen sein Haus bereits ergriffen habe, um die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben, die Bürokratiekosten zu senken und wirtschaftliche Innovationen zu ermöglichen. Allerdings zeigte sich Dr. Wildberger nicht so sattelfest in den Themen seines Ressorts, wie er gerne den Anschein verbreitet. Von uns auf den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung 2024/900 zur politischen Werbung angesprochen, reagierte er unwirsch und lenkte unter dem Beifall der Regierungsfraktionen ab, um sich, wie er sagte, lieber ,den Sachthemen‘ zuzuwenden. Dabei ging es um folgende Sache: Im genannten Referentenentwurf soll über die Paragraphen 6 und 7 die Bundesnetzagentur mit weit reichenden Kompetenzen versehen werden. Konkret soll sie bei Gefahr im Verzug Räumlichkeiten von Verlagen, Redaktionen und Medienhäusern durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen können, ohne vorherigen richterlichen Beschluss. Mein Büro hat sich vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigen lassen, dass diese hoheitlichen Kompetenzen laut Gesetzentwurf einer weisungsgebundenen Behörde übertragen werden sollen. Was wiegt nun schwerer? Dass die Bundesnetzagentur zu einer Überwachungsagentur der freien Presse ausgebaut werden soll oder, dass der zuständige Minister offenbar keine Ahnung hat, was seine Ministerialbeamten zur politischen Werbung schreiben?“

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