Antrag

Dringend erforderliche Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023

Berlin, 5. Juli 2022. Um als Landwirt im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 die Basisprämie beziehungsweise die Einkommensgrundstützung zu erhalten, müssen neun GLÖZ-Standards (guter und ökologischer Zustand) eingehalten werden. Das ist die sogenannte Konditionalität.

Die EU-Kommission hat am 20. Mai 2022 als regulären Verfahrensschritt ein Schreiben an die Bundesregierung gerichtet, welches zahlreiche Anmerkungen zur Nachbesserung des GAP-Strategieplans für Deutschland enthält. Die beiden wesentlichen Verordnungen, die GAP-Direktzahlungenund die GAP-Konditionalitäten-Verordnung, müssen nun durch die Bundesregierung zeitnah überarbeitet werden. Diese Möglichkeit sollte nach Auffassung der Antragssteller insbesondere auch dazu genutzt werden, um die drei Standards GLÖZ 6 (keine kahlen Böden über Winter), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) sowie GLÖZ 8 (Stilllegung) grundlegend an die neuen Gegebenheiten anzupassen und bestehende ökologische Zielkonflikte zu beseitigen. Dies ist insbesondere auch angesichts der Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Ukrainekriegs auf die internationalen Agrarmärkte, der gegenwärtigen weltweiten Lebensmittelverknappungen sowie der drohenden Hungersnöte in der Welt, erforderlich, um die Ernährungssicherheit sicherzustellen. Die Antragsteller sind darüber hinaus der grundsätzlichen Auffassung, dass eine gemeinsame Agrarpolitik nur dann zielführend ist, wenn für alle EU-Mitgliedstaaten auch gemeinsame Standards gelten. Da dies gegenwärtig nicht der Fall ist und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland oft nationale Sonderwege zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft beschreitet, sind die GAP und der EU Green Deal insgesamt kritisch zu betrachten.

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