Antrag

Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 aufheben

Berlin, 26. April 2022. Bei im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht anzuordnenden Betretungsverboten für ungeimpfte Mitarbeiter handelt es sich um eine Kann-Vorschrift im Hinblick auf die Ermächtigung der Gesundheitsämter, solche auszusprechen. Die Vorschrift räumt der Behörde ein Ermessen ein.

Mehrere Länder haben zwischenzeitlich deutlich gemacht, dass sie die Umsetzung für problematisch halten. Das gilt z. B. für Bayern, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg, die deshalb alle Spielräume nutzen werden, die Umsetzung vorläufig auszusetzen. Sachsen-Anhalt verlangt einen einheitlichen Weg der Länder bei der Umsetzung. Die CDU fordert mittlerweile auf Bundesebene die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Man habe die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen für die Beschäftigten und die Folgen für die Betriebe nicht bedacht. Dazu gehören auch Haftungsfragen bei Verdienstausfällen, folgenden Insolvenzen etc. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat anlässlich des Scheiterns der allgemeinen Impfpflicht im Deutschen Bundestag aktuell klargestellt, dass sich Bayern gegenüber ungeimpftem Personal in Gesundheitseinrichtungen „sehr großzügig verhalten“ werde, weil es „nicht fair“ sei, diesem mit Maßnahmen zu drohen, wenn gleichzeitig der Impfstatus für alle anderen Erwerbstätigen keine Rolle spielt.

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