Pressemitteilung
René Bochmann: Haftpflichtversicherung für Binnenschiffe einführen
Berlin, 7. Januar 2025. Zur Havarie auf dem Nord-Ostsee-Kanal in der vergangenen Woche, bei der ein Frachtschiff ein Schleusentor gerammt und erheblichen Schaden verursacht hat, erklärt der AfD-Abgeordnete René Bochmann, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags und Sprecher für die See- und Binnenschifffahrt der AfD-Bundestagsfraktion:
„Das neue Jahr hat kaum begonnen, da erreicht uns schon die Nachricht, dass wiederum ein Schiff auf einer Bundeswasserstraße ein Schleusentor gerammt und erhebliche Schäden verursacht hat. Umso unverständlicher ist es, dass die noch amtierende Regierung immer noch zögert, sich unserer Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für Schiffe auf Bundeswasserstraßen anzuschließen. Die AfD-Fraktion forderte bereits im Juni vorigen Jahres mit dem Antrag 20/11756 die Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für die Binnenschifffahrt. Die Schiffe auf deutschen Bundeswasserstraßen sind aktuell nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für Schäden aufkommt, welche diese durch Kollisionen mit Brücken, Schleusen, Wehren und Kaimauern, anderen Binnenschiffen, bei Grundberührungen sowie bei Wasserverschmutzungen durch Ölaustritte verursachen. Damit trägt der Steuerzahler das Betriebsrisiko, das vom Inverkehrbringen eines Binnenschiffes ausgeht.
Wie vieler Schäden dieser Art bedarf es noch, um die Bundesregierung über die Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung nachdenken zu lassen? Wer kann dem deutschen Steuerzahler logisch nachvollziehbar erklären, warum man bis zum heutigen Tag von einer versicherten Schadensregulierung nach dem Verursacherprinzip absieht und deshalb immer wieder unsere deutschen Steuerzahler mit den entstandenen Kosten belastet? Die Ablehnung einer bei anderen Verkehrsträgern bewährten Praxis aus rein ideologischen Gründen zeigt die verkehrspolitische Unfähigkeit und Untätigkeit aller bisherigen Regierungsparteien.“
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