Gesetzentwurf

Verbot von entgeltlicher Lobbytätigkeit durch Abgeordnete und Reform der Transparenzregeln des Bundestages

Berlin, 24. März 2021. Im Sommer 2020 führte die „Causa Amthor“ der Öffentlichkeit vor Augen, wie skrupelloser Lobbyismus und Geltungssucht die Integrität des Deutschen Bundestages beschädigen. In der Presse wurde berichtet, der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor sei „Direktor“ des Unternehmens Augustus Intelligence Inc. und habe Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen erhalten.

Zunächst und hauptsächlich ist es notwendig, Bundestagsabgeordneten zu verbieten, entgeltliche Lobbytätigkeiten auszuüben, um keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass Abgeordnete ihr Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen könnten. Bislang ist es Abgeordneten lediglich verboten, Geld und geldwerte Leistungen für die Vertretung von Interessen des Leistenden im Bundestag (§ 44a Abs. 2 Satz 1 AbgG) anzunehmen. Der Vertrauenswürdigkeit des Bundestages schadet es jedoch auch, wenn Abgeordnete außerhalb des Bundestages als Lobbyisten auftreten.

Der Gesetzesentwurf der AfD Fraktion sieht vor, allen Abgeordneten die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte (Lobbyarbeit) zu untersagen.

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