Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz)

Berlin, 9. Februar 2021. Durch die massenhafte Immigration der letzten Jahre in die Bundesrepublik Deutschland wird sich demnächst die Zahl derjenigen, die Anspruch auf Einbürgerung haben, erhöhen.

Vor dem Hintergrund der beschränkten Integrationsmöglichkeiten der angestammten Bevölkerung, der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der Bedrohung aus dem islamistischen Milieu ist es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entsprechend anpasst. Die Anpassung soll verhindern, dass die staatlichen und gesellschaftlichen Kapazitäten der Bundesrepublik Deutschland durch eine möglicherweise überbordende Anzahl an Einbürgerungsansprüchen in Zukunft überstrapaziert werden.

Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion sieht vor, den § 10 StAG an die üblichen Gepflogenheiten klassischer Einwanderungsländer anzupassen. Insbesondere soll der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können.

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