Antrag

Finanzierung des Islamismus austrocknen

Berlin, 17. März 2022. Vor den Augen der Bundesregierung ist in der Bundeshauptstadt Berlin ein Dorado für religiöse islamistische Extremisten entstanden. Ein aktuelles Beispiel ist der Erwerb einer Immobilie in Berlin-Wedding für vier Millionen Euro durch die Stiftung Europe Trust. Die Mieter dieser Immobilie sind Vereine, welche laut Bundesverfassungsschutz sowie dem Verfassungsschutz des Landes Berlin zum Umfeld der radikalen Muslimbruderschaft zählen sollen.13 Der Unternehmenssitz der vorbenannten Organisationen ist Markfield in Großbritannien. Nach derzeitiger Gesetzeslage hat der Bund nur begrenzte Möglichkeiten, entsprechende Immobilienerwerbe und Finanzströme aus dem Ausland zu unterbinden. Eine Kontrolle der Finanzquellen und die mögliche Verhinderung von Immobilienerwerb in Deutschland sind jedoch fundamental, um unsere Gesellschaft und unsere Demokratie vor möglichen terroristischen Anschlägen zu schützen. 

Der im Jahr 2021 durch das Bundesministerium des Innern für die Dauer von einem Jahr gegründete „Expertenkreis politischer Islamismus“ sollte als Fachgremium neben den einzurichtenden Lehrstühlen dauerhaft bestehen bleiben.17 Es ist zunächst anzuerkennen, dass ein solche Dialogform seitens der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Projektmöglichkeiten dieses Forums sind jedoch begrenzt, sowohl inhaltlich, finanziell als auch zeitlich. Eine auf ein Jahr angelegte Maßnahme mit einem Personalschlüssel von 9 Wissenschaftlern wird der Komplexität des politischen Islam nicht vollumfänglich gerecht. Die Einrichtung dauerhafter Lehrstühle zur kritischen Erforschung und Lehre des politischen Islam wird diese Ungenauigkeit aufheben. Die Bundesregierung hat ferner keine Kenntnis über den Stand der „Immobilien der islamistischen Szene“. Sie antwortete auf die entsprechende Kleine Anfrage der AfD Bundestagsfraktion18 und Nachfragen19 wie folgt, Frage: „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben sind, die der islamistischen Szene zugeordnet werden (wenn ja, bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, aktueller Nutzung, Eigentümer und Betreiber aufschlüsseln)?“ Antwort der Bundesregierung: „Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen.“20 Angesichts der Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch den politischen Islam ist der Aufwand als zumutbar anzusehen, wie im Bereich des Rechtsextremismus bereits geschehen. 21 Es sollte im politischen und wirtschaftlichen Interesse der Bundesregierung liegen, Kenntnis über die in Deutschland befindlichen Immobilien der islamistischen Szene zu haben. Selbst, wenn eine solche Kenntniserlangung die personellen Möglichkeiten der Bundesregierung übersteigen sollte, wäre es angebracht, den politischen Islam und dessen Finanzierung in und außerhalb Deutschlands und insbesondere die „Immobilien der islamistischen Szene in Deutschland“ auf wissenschaftlicher Ebene zu eruieren.

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