Freie Therapiewahl verteidigen
Freie Therapiewahl verteidigen
Berlin, 19. Juni 2026. Zu der geplanten Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete, Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, mit:
„Während Prominente und ehemalige Politiker gegen die Streichung von Homöopathie protestieren, zeigt sich erneut, wie sehr die Patienten auf ein plurales Versorgungsangebot angewiesen sind. Die AfD-Bundestagsfraktion hat deshalb den Antrag eingebracht, das Berufsbild des Heilpraktikers als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu erhalten, zu schützen und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln (Bundestagsdrucksache 21/6356). Heilpraktiker und komplementärmedizinische Verfahren werden von vielen Menschen bewusst als Ergänzung zur Schulmedizin in Anspruch genommen. Statt diese Angebote durch ideologisch oder kostenseitig motivierte Einschränkungen zu gefährden, müsse die Politik die freie Therapiewahl der Patienten achten. Wer heilt, hat recht. Das gilt nicht nur für die Schulmedizin, sondern auch für bewährte alternative und komplementäre Verfahren. Die einseitige Fixierung auf eine streng pharmaorientierte Medizin, die alternative Ansätze systematisch ausgrenzt, führt zu einer Verarmung der Versorgung und ignoriert die realen Bedürfnisse der Patienten. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher, Reformen im Gesundheitswesen nicht auf Kosten der Therapiefreiheit zu gestalten. Stattdessen müssten Heilpraktiker durch einheitliche Qualitätsstandards gestärkt und in das Gesundheitssystem integriert bleiben. Eine Abschaffung oder faktische Aushöhlung des Berufsstandes lehnt unsere Fraktion entschieden ab. Patienten haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, welche Behandlungswege sie gehen wollen. Dieses Recht werden wir verteidigen.“
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