Antrag

Frieden und Freiheit verteidigen – Invasion der Türkei im Nordirak und türkische Einmarschdrohung in Nordsyrien verurteilen

Berlin, 5. Juli 2022. Am 18. April 2022 marschierte die Türkei mit Artillerie, Kampfflugzeugen und Hubschraubern in den Nordirak ein, um Angriffe auf Lager, Tunnel, Munitionsdepots und Unterstände der kurdischen PKK (in der EU als Terrororganisation gelistet) durchzuführen. Allerdings liegt eine völkerrechtlich gesehen zur Legitimation nötige Einladung der irakischen Regierung an die Türkei nicht vor.

Vielmehr hat die irakische Regierung gegen den Einmarsch protestiert (vgl. https://www.infosperber.ch/politik/tuerkische-grossoffensive-beklemmendes-schweigen-des-westens/). Auch eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 der UN-Charta zugunsten der Türkei kann nicht festgestellt werden, wie es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages festgestellt wird (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/896494/ffc70eb3fc4286a190efaebf52509eb9/WD-2-031- 22-pdf-data.pdf).

Der völkerrechtswidrige Einmarsch der Türkei in die Kurdengebiete in Nordirak stellt daher einen wiederholten Bruch des Völkerrechts dar. Bereits 2018 und 2019 ist die Türkei in den Norden und Osten Syriens einmarschiert, was der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eindeutig als dem geltenden Völkerrecht widersprechend analysiert hat (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/663322/fd65511209aad5c6a6eae95eb779fcba/WD-2-116-19-pdfdata.pdf und https://www.bundestag.de/resource/blob/546854/07106ad6d7fc869307c6c7495eda3923/wd-2-023-18-pdfdata.pdf). Heute droht Erdogan wieder mit Einmarsch in Nordsyrien (vgl. https://de.euronews.com/2022/06/06/turkei-totet-27-ypg-anhanger-in-nordsyrien und https://www.nzz.ch/international/im-schatten-der-ukraine-erdogan-plant-intervention-in-syrien-ld.1687641?reduced=true).

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