Pressemitteilung

Gauland: Verfassungsschutz darf legitimen Protest gegen Regierungspolitik nicht unter Pauschalverdacht stellen

Berlin, 29. April 2021. Zur Ankündigung des Bundesamts für Verfassungsschutz, Personen und Gruppen der sogenannten „Querdenken“-Bewegung unter der neugeschaffenen Kategorie „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ nachrichtendienstlich überwachen zu wollen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alexander Gauland:

„Es ist eine gefährliche Grenzüberschreitung, wenn der Inlandsgeheimdienst mit einer undifferenzierten Beobachtungs-Androhung eine regierungskritische Protestbewegung de facto unter Pauschalverdacht stellt. Die Kategorie, die er dafür eigens geschaffen hat, erinnert in fataler Weise an autoritären Sprachgebrauch.

Sofern es im Zusammenhang mit Corona-Protesten zu Beleidigungen und Straftaten kommt, ist das ein Fall für die Gerichte und nicht für den Verfassungsschutz. Das Auftreten einzelner Wirrköpfe und Extremisten darf nicht als Vorwand missbraucht werden, um den legitimen Protest von Bürgern aus allen möglichen Schichten und politischen Lagern gegen die Corona-Politik der Bundesregierung zu diskreditieren. Kritik gehört zur Demokratie und ist geboten, das zeigen nicht zuletzt die mehr als hundert Verfassungsbeschwerden gegen die jüngste Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge