Pressemitteilung
Glaser: Finanzminister Scholz muss den Milliarden-Betrug bei der Umsatzsteuer endlich aktiv bekämpfen
Berlin, 4. November 2020. Seit 2002 versucht das Finanzministerium, dem Übel des Steuerbetrugs bei der Umsatzsteuer beizukommen, bis heute jedoch erfolglos. Diese Untätigkeit stößt in dem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung auf sehr deutliche Kritik.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser, kommentiert die Diskussion des Bundesrechnungshof-Berichts im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags:
„Skandalös ist der im Ausschuss durch das Ministerium eingeräumte Umstand, dass man sich gar keine wirkliche Mühe gibt, das Ausmaß der Umsatzsteuerhinterziehung überhaupt statistisch zu erfassen. Wir haben kein detailliertes Bild über die Höhe dieser Steuerausfälle. Zugegebenermaßen ist dies eine komplizierte Angelegenheit, jedoch fordert die AfD-Fraktion vom Finanzministerium im Hinblick auf eine rationale Abwägung der zukünftig gegen den Betrug einzusetzenden Verwaltungsmittel die größtmögliche Aufhellung des Dunkelfeldes im Umsatzsteuerbetrug durch statistische und finanzinformatische Methoden.
Finanzminister Scholz muss den Milliarden-Betrug bei der Umsatzsteuer endlich aktiv bekämpfen. Zudem muss der Finanzminister verpflichtet werden, dem Bundestag regelmäßig über den Stand seiner Bemühungen umfassend Rechenschaft abzulegen. Ein weiteres Schleifenlassen des Umsatzsteuerbetrugs kann nicht hingenommen werden.
Alle klagen über die europaweiten Umsatzsteuer-Betrügereien, die allein in Deutschland geschätzt jährlich einen mittleren zweistelligen Milliardenschaden verursachen. Der Rechnungshof rügt zu Recht, dass die Versuche des Finanzministeriums, dem Problem administrativ beizukommen, seit 2002 praktisch erfolglos geblieben sind.
Dies fängt zum Beispiel mit kontinuierlich gesunkenen Prüfquoten in der Umsatzsteuer-Sonderprüfung an und setzt sich in vielen Bereichen fort. So ist etwa der deutsche Teil des in den 1990er-Jahren unionsweit eingeführten Kontroll-Systems für die Umsatzsteuer, VIES, seit 2006 technisch veraltet, und das Ministerium hat es seither nicht aktualisiert, weil dies als nicht dringlich genug angesehen wurde. Ebenso ist das nationale IT-Tool für das europäische Frühwarnsystem EUROFISC noch nicht entwickelt, und auch die Infrastruktur für den Datenaustausch fehlt den zuständigen Stellen. Und im Bereich betrugsanfälliger Internetgeschäfte liegt noch kein umfassendes Konzept des Finanzministeriums vor, um das entstehende deutsche Steueraufkommen zu sichern. Auch blieb das an sich sehr effektive Betrugsbekämpfungs-Verfahren der sogenannten Reverse-Charge aufgrund von EU-Vorgaben weitgehend wirkungslos. Dies sollte das Finanzministerium gegenüber der EU anmahnen.“
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