Pressemitteilung

Glaser: Persilschein des Bundesfinanzministers für die EZB?

Berlin, 4. August 2020. Am 5. Mai hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Europäische Zentralbank bei ihrem billionenschweren Ankaufprogramm von Staatsanleihen (PSPP) keine angemessenen Abwägungen über dessen wirtschafts- und sozialpolitische Auswirkungen angestellt hatte. Deshalb habe die Notenbank das Mandat überschritten, das ihr in den Europäischen Verträgen erteilt worden sei.

Die Richter gewährten jedoch eine Nachfrist bis zum 5. August, in welcher die EZB durch Vorlage von Dokumenten nachweisen könne, dass sie 2015 bei Beginn des Schuldenankaufs die notwendige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen habe. Der Bundesregierung und dem Bundestag wurde aufgegeben, das Verhalten der EZB zu überprüfen. Dazu seien sie nach dem Grundgesetz verpflichtet.

Die Präsidentin der EZB, die französische Juristin Lagarde, hatte dem deutschen Verfassungsgericht die Kompetenz abgesprochen, eine solche Überprüfung zu verlangen. Nach langem Hin- und Her legte die EZB über die Bundesbank acht Dokumente vor, von denen drei geheim sind, die beweisen sollen, dass die Notenbank rechtmäßig gehandelt habe. Am 2. Juli fasste der Bundestag auf Antrag der Regierung mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen einen Beschluss, in welchem erklärt wird, „die Darlegungen der EZB seien nachvollziehbar und die Vorgaben des BVerfG seien somit erfüllt.“

Vor wenigen Tagen erklärte einer der Anwälte der deutschen Kläger, die ihm und seinen Mandanten zugänglichen fünf Dokumente „geben nicht ansatzweise her, was das BVerfG von der EZB verlangt habe“. Insbesondere das zentrale Dokument sei lediglich ein zusammenfassendes Protokoll einer Sitzung am 3. und 4. Juni 2020, bei der allgemeine Erörterungen angestellt worden seien und das schon gar nicht die Abwägungen aufzeige, die im Jahr 2015 hätten angestellt werden müssen, um damals rechtmäßig handeln zu können.

Eine Einsicht in die Geheimdokumente sei den Klägern bis heute nicht gewährt worden. Man müsse daher erneut das BVerfG bemühen. Wohl im Vorgriff auf eine erneute juristische Auseinandersetzung erklärte Ende letzter Woche Finanzminister Scholz, die Bundesregierung habe sich dem BVerfG gegenüber schriftlich geäußert, sie sehe die Anforderungen des Verfassungsgerichts gegenüber der EZB als erfüllt an.

Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Albrecht Glaser:

„In einer solchen Schicksalsfrage, bei der es für Deutschland um hohe dreistellige Milliardenbeträge geht, spielen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien mit dem Verfassungsgericht Blinde Kuh. Das BVerfG hatte nach jahrelangem Rechtsstreit sich die Sache nicht einfach gemacht und versucht, einen Rest an fiskalischer Hoheit für Deutschland zu verteidigen.

Der lockere Umgang der Euro-besessenen Regierung lässt jegliche Verantwortung für das Schicksal der Sparer, der Versicherer von Betriebsrenten, für die Arbeitsplätze und die Haftung des Gesamtstaats für faule Staatsanleihen in der Bilanz der EZB vermissen. Die Wohlstandsverluste, die schon seit Jahren in Deutschland eingetreten sind und ein Volumen von rund 600 Mrd. Euro erreicht haben, werden durch Haftungsrisiken erhöht, die das Kartenhaus Euro zum Einsturz bringen können.“

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