Pressemitteilung

Glaser: Regierungskoalition verweigert Anpassung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen

Berlin, 29. Januar 2021. Die AfD-Fraktion hatte am 28. Januar einen Antrag im Bundestag gestellt, die Nachzahlungszinsen bei Steuernachforderungen an das Marktniveau anzupassen. Dies wurde durch die Koalitionsparteien abgelehnt. Auch alle übrigen Parteien haben sich dieser Reform der Abgabenordnung verweigert.

Dies äußert sich der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, wie folgt:

„In Zeiten der Corona-Pandemie ist es richtig, den Steuerberatern mehr Zeit für die Steuererklärungen ihrer Mandanten einzuräumen. Seit Jahren berechnet der Fiskus jedoch überhöhte Zinsen von jährlich 6 Prozent auf nachzuzahlende Steuerschulden. Dies bevorteilt den Fiskus ungerechterweise und wurde bereits 2018 vom Bundesfinanzhof (BFH) gerügt und ist Gegenstand einer laufenden Verfassungsbeschwerde. Der BFH hatte den Gesetzgeber daher dazu angehalten, das Zinsniveau zu überprüfen. Der AfD-Antrag forderte einen marktüblichen Zins, der bei gegebener Lage in etwa 2 Prozent entspricht.

Seit Jahren wird diese Zinsfrage in Praxis und Wissenschaft im Hinblick auf Gerechtigkeit und Verfassungsgemäßheit diskutiert. Die Niedrigzinsphase dauert bereits lange an und ein Ende ist nicht in Sicht. Seit 2016 liegt der Basiszinssatz bei minus 0,88 Prozent pro Jahr. Doch den durch nichts zu rechtfertigenden Sondervorteil der Übermaßbesteuerung möchte die Regierungskoalition nicht aus der Hand geben – zum Schaden aller Steuerzahler in unserem Land.“

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