Pressemitteilung

Gottschalk: Kein Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld

Berlin, 15. Dezember 2020. Die AfD-Fraktion im Bundestag wird unter Federführung von Kay Gottschalk diese Woche einen Entschließungsantrag zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 ins Plenum einbringen. Hier fordert die AfD-Fraktion vor allem, dass das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen ist.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, hierzu:

„Es ist dringend notwendig, wie auch bereits von der Deutschen Steuergewerkschaft im Finanzausschuss angemahnt, die Arbeitnehmer in ihrer schwierigen Arbeitssituation nicht noch mit  Bürokratie und Nachzahlungen weiter zu belasten. Ebenso wären die zusätzlichen Einkommenssteuererklärungen von den Finanzämtern kaum zu bewältigen, die jetzt schon am Limit sind.

Viele Arbeitnehmer müssten nun eine Steuererklärung erstellen, die sonst nicht mit dem Finanzamt  in Kontakt stehen und wären damit heillos überfordert.

In der jetzigen Form ist das Jahressteuergesetz zwar gut gemeint, aber nicht bis zum Ende durchdacht.

Arbeitnehmer, die jetzt Kurzarbeitergeld bekommen, was zumindest der größten Not Abhilfe schafft, dürfen nicht mit Nachzahlungen an den Fiskus und Steuererklärungen wieder beschwert werden.

Hier muss klar das Wohl der Arbeitnehmer im Fokus stehen. Mehr als verwunderlich ist, dass nach einem Focus Artikel vom 14.08.2020 die SPD als ehemalige Arbeiterpartei die Vorschläge der Union zur Entlastung der Arbeitnehmer ablehnte und sich anscheinend durchgesetzt hat.

Umso deutlicher zeigt sich: Das neue Rot ist das Blau der AfD, die sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzt.“

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