Pressemitteilung

Hilse: Es ist Unsinn, den Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen

Berlin, 20. August 2018. Zur Forderung des Fraktionschefs der Grünen, Anton Hofreiter, den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern, teilt der umweltpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Karsten Hilse, mit:

„Selten haben die Grünen ihre naturwissenschaftliche Inkompetenz deutlicher unter Beweis gestellt als mit der Forderung von Anton Hofreiter, den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Genauso gut könnte man ins Grundgesetz schreiben, die Sonne solle eine Stunde früher aufgehen, der Tag möge 25 Stunden dauern, oder Ebbe und Flut müssten aufhören.

Denn Klima ist laut Definition der Weltorganisation für Meteorologie der nur statistisch errechenbare Mittelwert von lokalen Wetterdaten über sehr lange Zeiträume von mindestens 30 Jahren. Eine imaginäre Zahlenreihe!

Und nun kommen die Grünen, wegen eines schönen Sommers mit ungewöhnlich vielen heißen Tagen am Stück, unterstützt von Pseudowissenschaftlern, die von einer neuen Heißzeit sprechen, die sie in ihren Computern modelliert haben wollen, mit der Forderung, einen statistischen Mittelwert per Grundgesetz schützen zu wollen.

Würden sie auch nur einen Hauch von Logik verstehen, müssten sie konsequenterweise anerkennen und dann auch fordern, dass man zunächst das lokale Wetter schützen müsste um das Klima schützen zu können. Denn Wetter formt das Klima. Das würde der Forderung, das Klima zu schützen, wenn auch nur logisch, einen gewissen Sinn geben, abgesehen von der Tatsache, dass vermutlich selbst die Grünen, trotz ihrer ideologischen Verbohrtheit, dieser Schnapsidee nicht folgen würden.

Aber ‚Klimaschutz ins Grundgesetz‘ klingt eben fürsorglicher, bleibt jedoch derselbe Unsinn, wie das Wetter zu schützen. Doch für Unsinn sind die Grünen und ihre Unterstützer immer wieder gut.“

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