Pressemitteilung

Kamann: So missachtet die Bundesregierung das Gesetz im Fall des Ex-Ministers Thomas de Maizière

Berlin, 2. November 2018. Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte in einer Kleinen Anfrage Klarheit darüber, wie es zu der Berufung des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière zum Vorsitzenden der Telekom-Stiftung kommen konnte. De Maizière soll sich dort nach Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, „mit seiner Erfahrung und seinem Netzwerk im Bereich der Digitalisierung stark einbringen“. Außerdem soll der Ex-Minister auch beim Infrastrukturausbau beraten.

Die Anfrage der AfD, initiiert von Uwe Kamann, dem Obmann Digitale Agenda, kritisiert die Berufung und verweist auf grobe Widersprüchlichkeiten. Entgegen geltender Gesetzeslage hat der Ex-Minister am 6. September, somit bereits sechs Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Amt, eine Tätigkeit aufgenommen, die in engem Bezug zu seiner bisherigen Tätigkeit steht und sogar explizit auf die damit verbundenen Kenntnisse und Netzwerke setzt.

In der Kleinen Anfrage wird darauf verwiesen, dass de Maizière selbst am 4. Februar 2015 einen Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Deutschen Bundestag eingebracht habe, in dem Modalitäten beim Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft geregelt werden.

In dem Gesetzentwurf heißt es: „Mitglieder der Bundesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, haben dies der Bundesregierung schriftlich anzuzeigen.“

Die AfD wollte wissen, ob Thomas de Maizière der Bundesregierung schriftlich angezeigt hat, dass er eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Deutsche Telekom-Stiftung beabsichtigt, und falls ja, wann er sie angezeigt habe. Die AfD-Fraktion forderte weiterhin Auskunft darüber, aus welchen Gründen die Bundesregierung die Beschäftigung von Bundesminister a.D. Thomas de Maizière als Vorstand der Deutsche Telekom-Stiftung sowie als Anwalt der Deutsche Telekom nicht ganz oder teilweise untersagt hat, obwohl entsprechend § 6b (1) 1. BMinG „die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war.“

Laut Bundesregierung hat de Maiziere die Aufnahme der genannten sowie weiterer beruflicher Tätigkeiten bereits sechs Wochen (!) nach seinem Ausscheiden aus dem Amt angezeigt. Die Bundesregierung habe jedoch durch die geplanten Tätigkeiten keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen erkennen können. Es sei lediglich beschlossen worden, die „beabsichtigte rechtsanwaltliche Beratungstätigkeit (…) in den Bereichen nationale, europäische und internationale Telekommunikationsbeziehungen für die Dauer von zwölf Monaten zu untersagen (…).“ Eine schwere Beeinträchtigung öffentlicher Interessen sah die Bundesregierung nicht, da de Maizière „nur als externer Berater tätig werden wird.“

Uwe Kamann: „Das ist insofern ein Skandal, als die Erarbeitung der Vergaberichtlinien sowie die Versteigerung der 5G Lizenzen und der Ausbau des Breitbandnetzes anstehen. Hier liegt in jedem Fall eine schwere Interessenkollision vor, zumal Herr de Maizière weiterhin Abgeordneter des Bundestages ist.“

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