Antrag

Kein Verbot der Anbindehaltung aus ideologischen Gründen

Berlin, 26. September 2023. Vor allem in Bayern und Baden-Württemberg spielt die Anbindehaltung nach wie vor eine große Rolle. Die Zahl der in Anbindehaltung gehaltenen Milchkühe ist jedoch seit Jahren stark rückläufig und macht heute nur noch einen Anteil von weniger als 10 Prozent des gesamten Rinderbestandes aus (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 20/7280 – Pläne der Bundesregierung für ein Verbot der Anbindehaltung in Deutschland, Antwort auf Frage 2, https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007548.pdf). Die Regierungsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren komplett zu beenden (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP): „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Übergangsfrist bis zum Verbot sogar auf nur fünf Jahre verkürzen und gleichzeitig die Anforderungen an die sogenannte Kombinationshaltung stark verschärfen möchte (https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/anbindehaltung-oezdemir-will-ab-2028-verbieten-573196). Laut einer Folgenabschätzung des Thünen-Instituts würde ein Verbot der Anbindehaltung den ohnehin stattfindenden Strukturwandel in der Milchviehhaltung stark beschleunigen und mehr als 10.000 Bauernfamilien die Existenz entziehen. Mit diesen kleinbäuerlichen Familienbetrieben würde gleichzeitig auch ein Teil der regionalen Identität, der ländlich-bäuerlichen Tradition und des Brauchtums für immer verlorengehen. Ohne die kleinbäuerlichen Milchviehbetriebe ist auch die Pflege und der Erhalt der süddeutschen Kulturlandschaft nicht mehr möglich, weil die die kleinteiligen Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte dann nicht mehr bewirtschaftet werden. Das wäre zugleich ein schwerer Schaden für den Bodenschutz und die biologische Artenvielfalt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 20/7280 – Pläne der Bundesregierung für ein Verbot der Anbindehaltung in Deutschland, Antwort auf Frage 5, https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007548.pdf). Aus diesen Gründen muss ein Verbot der Anbindehaltung aus ideologischen Gründen unbedingt verhindert werden und eine vernünftige Übergangslösung her.

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