Antrag
Keine Belastung des Bundeshaushalts durch Frisör-, Kosmetik- und Visagistenkosten der Mitglieder der Bundesregierung
Berlin, 14. November 2024. Die Mitglieder der Bundesregierung lassen sich auf Kosten des Steuerzahlers für unterschiedliche Anlässe frisieren und optisch herrichten. Allein im Jahr 2022 fielen 1,5 Millionen Euro für die Ausgaben der Bundesregierung für Friseure, Visagisten und Fotografen an.
Auf der anderen Seite können Arbeitnehmer, selbst wenn sie bei ihrer Arbeit ein äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild an den Tag legen müssen, weil sie etwa Kundenkontakt haben oder vor der Kamera stehen, die Kosten für Kosmetik und Frisur nicht steuerlich geltend machen. Es erschließt sich nicht, weshalb der Steuerzahler für Make-up, Frisur und Kosmetik von Mitgliedern der Bundesregierung und sogar ehemalige Mitglieder dieser aufkommen soll, obwohl diese mit hinreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet sind, um die Kosten für anfallende Frisör- und Kosmetikdienstleistungen selbst zu übernehmen.
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