Pressemitteilung

Maier: Dem Missbrauch im Inkassowesen einen Riegel vorschieben!

Berlin, 12. März 2019. Dieses Szenario ist vielen Verbrauchern nicht unbekannt: Unternehmen bedienen sich für die Durchsetzung von Kleinforderungen sogenannter Inkassounternehmen, die – meist standardisierten Mustern folgend – für ihre Tätigkeiten Kosten berechnen, die nicht nur höher als der tatsächlich geschuldete Betrag ausfallen, sondern ein Mehrfaches desselben ausmachen können. Noch teurer für den Verbraucher wird es, wenn zusätzlich ein Rechtsanwalt für die Durchsetzung der – nicht immer einredefreien – Forderungen eingesetzt wird – und dieser seine Kosten auch von dem Schuldner ersetzt haben will.

Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lothar Maier, Mitglied im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz:

„Die Fraktion der AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem Kostenersatz für die Einschaltung eines Inkassounternehmens nur noch dann vom Verbraucher gefordert werden kann, wenn der geschuldete Betrag 100 Euro bei einer Einzelforderung, respektive 160 Euro bei Zusammentreffen mehrerer Forderungen, übersteigt. In genau dieser Größenordnung bewegen sich 90 Prozent der derzeit von Unternehmen zum Zwecke der Einziehung an Inkassobüros abgetretenen Forderungen – und das vor dem Hintergrund, dass es eigentlich ureigenste Aufgabe des Gläubigers ist, selbst für die Beitreibung seiner Forderung zu sorgen, und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Die Verbraucher in Deutschland würden durch eine solche Regelung in spürbarem Umfang von Kosten entlastet werden. Als weitere flankierende Maßnahme ist vorgesehen, dass ein Kostenerstattungsanspruch für Inkassotätigkeit erst dann bestehen soll, wenn das Gläubigerunternehmen den Verbraucher mindestens zweimal selbst gemahnt hat – auch dies soll einer voreiligen Kostenmehrung entgegenwirken.

Nicht ganz zu Unrecht hat die Tätigkeit von Inkassounternehmen ein ausgeprägtes Abzocke-Image; und es wird Zeit, dieser Praxis ein Ende zu bereiten!“

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