Maier: Die Entscheidung über die Erhöhung der Betreuervergütung liegt jetzt beim Bundesrat
Maier: Die Entscheidung über die Erhöhung der Betreuervergütung liegt jetzt beim Bundesrat
Berlin, 17. Mai 2019. In der 101. Sitzung des Bundestages am gestrigen Donnerstag wurde auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern abgestimmt. Bis auf die Abgeordneten der FDP, welches sich der Stimme enthielten, wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller anderen Fraktionen, auch der AfD, auf Empfehlung der Vorbehandlung im Rechtsausschuss angenommen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, zugleich Obmann im Ausschuss, meint hierzu:
„Die weitgehende Einigkeit der Parteien in dieser Frage, welche zur Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung führte, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier noch einiges im Argen liegt. Für die Alternative für Deutschland stand es außer Frage, dass eine Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung überfällig war – wo hatte oder hat man es sonst schon, dass auf eine Vergütungsanpassung mehr als 14 Jahre gewartet werden musste? Trotzdem: Die Zustimmung erfolgte in gewissem Sinne gezwungenermaßen, damit den Betreuern und Vormündern so bald als möglich eine Vergütungsanpassung zugutekommen kann – und diese nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.
Gleichwohl ist das Thema damit für uns noch nicht erledigt. Eine angemessene Vergütung der Betreuer sollte eingebettet werden in eine umfassende Reform des Berufsbildes des Betreuers. Diese nehmen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben in der Daseinsvorsorge für Menschen, die sich eben nicht mehr eigenständig um ihre Angelegenheiten kümmern können, wahr. Aufgrund des demographischen Wandels ist es absehbar, dass der Bedarf noch steigen wird – ebenso wie dies bei den Altenpflegekräften absehbar ist. Während ein Altenpfleger aber eine entsprechende Ausbildung absolvieren muss, bleibt beim Berufsbild des Betreuers vieles im Diffusen; hier sollten wenigstens Mindeststandards etabliert werden. Mit einem durch entsprechende Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen abgesicherten Berufsbild sollte es in Zukunft dann auch möglich sein, Vergütungsanpassungen nicht erst wieder in 10 bis 15 Jahren vornehmen zu lassen.
Ein in der letzten Legislaturperiode in Angriff genommener Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuervergütung war am Widerstand des Bundesrates gescheitert. Ich appelliere daher jetzt an die Ländervertreter, den Weg für die längst überfällige Vergütungsanpassung freizumachen!“
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