Antrag

Meinungsfreiheit schützen – Keine Zensur von Telegram

Berlin, 17. März 2022. Wir fordern die Bundesregierung auf,  von jeglichen Aktivitäten Abstand zu nehmen, die das Ziel haben, den Messengerdienst Telegram in Deutschland zu verbieten beziehungsweise ihn im Zuge einer Netzsperre für deutsche Nutzer unerreichbar zu machen. Eine mögliche Sperrung des Dienstes würde knapp 11 Millionen deutsche Nutzer der Möglichkeit berauben, Textnachrichten, Sprachnachrichten, Videos und Fotos via Telegram auszutauschen (09/2021: 83,2 Millionen Menschen lebten in Deutschland (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/_inhalt.html). 13 % von 83,2 Millionen = 10816000 Menschen.). Eine Reduzierung von Kommunikationsmöglichkeiten der deutschen Bevölkerung würde einen weiteren Schritt in Richtung staatliche Kontrolle, Überwachung, Einschränkung von Freiheitsrechten und damit eklatante Einschränkung von Grundrechten insbesondere der Ausübung der Meinungsfreiheit Artikel 5 Grundgesetz (GG) bedeuten. § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Diese schränken u.a. Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Schon heute hat der Staat die Möglichkeit, mit polizeilichen Mitteln zu reagieren, wenn etwa auf Telegram Beiträge veröffentlicht werden, die gegen einschlägige Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen.

Hierfür müssen die Strafverfolgungsbehörden personell, technisch und finanziell besser ausgestattet werden, um gegen Verfehlungen Einzelner vorgehen zu können, ohne dabei die komplette Kommunikation über den Dienst unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht zu stellen. In der Vergangenheit planten islamistische Terroristen ihre Anschläge auch in Deutschland tatsächlich über Telegram. Bei der Detektion dieser Terrorplanungen waren die Sicherheitsbehörden immer wieder auf Hinweise ausländischer Nachrichtendienste angewiesen. Dennoch hat die Bundesregierung keine Initiative ergriffen, um den islamistischen Terrorismus auf Telegram effektiv zu bekämpfen. Die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht dazu geeignet, dieser realen Terrorgefahr zu begegnen. Die Sicherheitsbehörden in Stand zu setzen, islamistische Terroristen zu detektieren, zu beobachten und ggf. an ihren Anschlägen zu hindern, ist eine Aufgabe, die vor allem durch Änderung der Polizeigesetze der Länder zu erreichen wäre.

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