Antrag

Migrationsbedingte Notlage in den Kommunen nicht weiter ignorieren – Sofortige Entlastung durch Einstellung der freiwilligen Aufnahmeprogramme bewirken

Berlin, 18.12.2023. Die Bundesregierung ignoriert die sich weiter zuspitzende Lage in den Kommunen und Landkreisen, die mit der gleichzeitigen Bewältigung stetig steigender Asylbewerberzahlen und der Fluchtbewegung aus der Ukraine deutschlandweit überfordert sind. Sie verschärft diese Notlage vielmehr noch durch die zusätzliche freiwillige Aufnahme von jährlich zehntausenden weiteren Migranten.

Trotz eines Anstiegs der Asylbewerberzahlen bis August 2023 um bislang 77% gegenüber dem Vorjahr werden zusätzlich zehntausende Personen freiwillig auf Grundlage der §§ 22, 23 AufenthG aufgenommen, die Mehrheit davon im Rahmen von Aufnahmeprogrammen. Von Anfang 2022 bis März 2023 wurden auf dieser Grundlage mehr als 52.000 Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse erteilt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6857, Antwort auf Frage Nr. 3). Insbesondere afghanische Staatsangehörige profitieren von den Aufnahmeprogrammen: Für sie wurde neben den – von der Bundesregierung gebilligten – Landesaufnahmeprogrammen der Länder Berlin, Bremen, Hessen und Thüringen mit Aufnahmeverordnung vom 19. Dezember 2022 ein Bundesaufnahmeprogramm für angeblich „besonders schutzbedürftige“ Afghanen aufgelegt, auf dessen Grundlage bis Ende der Legislatur monatlich 1.000 Personen eingeflogen werden sollen, was nach dem – verzögerten – Beginn des Programms im Juli 2023 die Aufnahme von mindestens 27.000 weiteren Personen bedeutet. Parallel hierzu wird auch noch die Aufnahme sog. Ortskräfte fortgesetzt. Alle diese Programme bestehen unabhängig voneinander und werden zudem völlig losgelöst von der Zahl der afghanischen Asylbewerber und den Migrationszahlen im Allgemeinen betrieben.

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