Pressemitteilung
Mrosek: Ablehnung des AfD-Antrags auf Verschärfung der Anlaufbedingungsverordnung für große Seeschiffe ist grob fahrlässig
Berlin, 20. Februar 2019. Nach der Havarie des Frachtschiffes „MSC Zoe“ vom 02. Januar 2019, bei der das Schiff auch Gefahrgutcontainer verloren hat, beantragte die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag eine Verschärfung der sogenannten Anlaufbedingungsverordnung. Dieser Antrag ist in heutiger Sitzung des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur fahrlässiger Weise abgelehnt worden.
Diese Verordnung regelt, welche Schiffe den sogenannten Tiefwasserweg in 60 Kilometer Entfernung von den Küsten befahren müssen. Bisher ist das nur für Tankschiffe mit gefährlicher Ladung und für Gastankschiffe vorgeschrieben. Alle anderen Schiffe dürfen den küstennahen Seeweg befahren. Die Anlaufbedingungsverordnung wurde bis heute nicht an die Veränderungen in der Seeschifffahrt angepasst. Es fehlt an einer grundsätzlichen Regelung, die Bezug auf den Tiefgang der Schiffe nimmt. Eine solche Regelung zu treffen ist weltweit eine übliche Praxis.
Andreas Mrosek, Mitglied im Verkehrsausschuss und erfahrener Nautiker, sagt dazu:
“Es ist nicht nachvollziehbar, dass in der Verordnung bislang kein Bezug auf den Tiefgang der Schiffe genommen wird. Im Nachgang ist es direkt verwunderlich, dass nicht häufiger etwas passierte. Ein einzelner verlorener Container mit Gefahrgut kann weitaus verheerender für die Umwelt sein als ein auf Grund gelaufener Tanker.
Seit Jahrzehnten werden Containerschiffe immer größer und transportieren inzwischen ebenso Gefahrgut wie Tanker. Bisher sind aber nur Tankschiffe verpflichtet, den Tiefwasserweg zu befahren. Das Risiko einer weiteren Havarie muss in Zukunft unbedingt vermeiden werden. Denn ob die Ferienregion Ostfriesland dann wieder so glimpflich davonkommt, muss bezweifelt werden. Mit einer einfachen Maßnahme könnte diese Gefahr beseitigt werden.
Umso bedauerlicher ist, dass die anderen Fraktionen nicht einmal nach der Havarie der „MSC Zoe“ über ihren Schatten springen können. Statt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu berufen – nämlich das Verhindern solcher Unglücke und das Retten von Menschenleben – wird der AfD- Antrag abgelehnt. Das ist grob fahrlässig.“
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