Pressemitteilung

Oehme: Misoprostol/Cytotec – Ärzte und Patientinnen von off-label-Nutzung entlasten

Berlin, 1. Juli 2020. Zahlreiche Bürgeranfragen erreichten den Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Fraktion vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung, wonach Schwangeren zur Geburtseinleitung das Arzneimittel Misoprostol/Cytotec verabreicht wurde. Die AfD-Fraktion fragte in einer Kleinen Anfrage (Drs.-Nr. 19/19806) die Bundesregierung nach Daten zum Einsatz von Misoprostol in der Geburtshilfe, die jetzt beantwortet wurde.

Dazu bemerkt der AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, stellvertretendes Mitglied im Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion:

„Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass zahlreiche Studien das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis für Misoprostol in der Geburtshilfe belegen. Auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss, kann man von der Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen schließen, dass Cytotec nicht das schlimme Mittel ist, wie in der Presse vor einigen Monaten dargestellt wurde. Laut Bundesregierung schnellten die Meldungen zu vermutlichen Nebenwirkungen erst nach der Berichterstattung in den niedrigen dreistelligen Bereich. Zum Vergleich: Für ein Alternativpräparat mit dem gleichen Wirkstoff wurden im selben Zeitraum lediglich Fallberichte im einstelligen Bereich gemeldet.

Selbstverständlich ist jeder Geburtszwischenfall für die betroffene Familie ein herber Schicksalsschlag. Selbstverständlich ist jeder Geburtszwischenfall einer zu viel. Aber das Präparat hat in seinem jahrelangen Gebrauch auch viel Leiden verhindert. Denn die medikamentöse Geburtseinleitung hat immer eine Indikation, wie zum Beispiel bei einem vorzeitigen Blasensprung die Gefahr einer aufsteigenden Infektion oder einer Übertragung auf das Kind.

Stutzig macht eher, dass es der Ärzteschaft und den Patientinnen jahrzehntelang zugemutet wurde, Verantwortung für ein nützliches Medikament im off-label-use zu übernehmen. Es wurde Krankenhausapotheken zugemutet, aus Tabletten, die als Fertigarzneimittel verkauft werden, Lösungen herzustellen. Letztlich hat es die Bundesregierung zugelassen, dass sich die Pharmaindustrie bei dem heiklen Thema Geburtshilfe einen schlanken Fuß macht. Und das, obwohl laut einer Studie im Jahr 2013, 66 Prozent der daran teilnehmenden geburtshilflichen Abteilungen Cytotec verwendet haben.

Ausbaden musste diese Situation die Ärzteschaft, denn beim off-label-use haftet für mögliche Gesundheitsschäden der verordnende Arzt.

Ich fordere die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich ein zugelassenes misoprostolhaltiges Präparat der Ärzteschaft für die Geburtseinleitung zur Verfügung zu stellen.“

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