Pressemitteilung

Podolay: Verschleuderung von Steuergeldern rund um Spahns Masken-Rechtsstreit

Berlin, 25. Januar 2021. Laut eigener Auskunft bezahlte das Bundesministerium für Gesundheit im Zusammenhang mit Problemen beim Open-House-Verfahren zur Maskenbeschaffung zeitweise bis zu 50 Anwälte des großen Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY). Beim Landgericht Bonn sind mit Stand 5. Januar 2021 58 Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 142 Millionen Euro anhängig. Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Paul Podolay, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, mit:  

„Um das Maskenchaos zu bewältigen, setzt Spahn eine Horde von Anwälten des großen Beratungshauses Ernst & Young ein und das Gesundheitsministerium mutiert zur Goldgrube für das externe Beratungsunternehmen. Allein für dieses Jahr sind weitere 33 Millionen an zu verpulvernden Steuergeldern vorgesehen.

Anlass ist das Open-House-Verfahren, mit dem Maskenhersteller motiviert werden sollten zu produzieren. Nach Angaben des Ministeriums stellte sich jedoch bei unglaublichen 40 Prozent der Labor-Prüfungen heraus, dass Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt klagen nun Hersteller, da das Ministerium für gelieferte Masken nicht zahle.

Chaotische Vergabeverfahren sind jedoch nichts Neues für die CDU. Frau von der Leyens Vorgehen, mit Hilfe von externen Beratern die Bundeswehr zu reformieren, lieferte die Blaupause. Die rechtswidrige Auftragsvergabe an externe Berater musste anschließend in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden.

Die tausenden mangelhaften Masken, das schlampige Open-House-Verfahren ohne offizielle Ausschreibung und die Millionen an verpulverten Steuergeldern sind absolut skandalös und gehören ebenso wie Frau von der Leyens Verfehlungen vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.“

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