Pressemitteilung
René Springer: Erneute Verlängerung von Leistungsauszahlungen an Ukrainer ist unverantwortlich
Berlin, 4. Dezember 2024. Der Bundesrat hat zwei Rechtsverordnungen zugestimmt, die eine erneute Verlängerung des Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 vorsehen. Durch die gesetzliche Änderung, so der Verordnungstext, werde die Verwaltung auf Länder- und Kommunalebene um einen einmaligen negativen Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 13,4 Millionen Euro entlastet, da anderenfalls jede Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall verlängert werden müsse. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:
„Praktisch sang- und klanglos haben der Bundesrat und das BMI entschieden, dass Ukrainer noch ein weiteres Jahr hierzulande Versorgung empfangen dürfen – und das, obwohl ein Ende des Krieges immer näher rückt. Diese Beschlüsse bedeuten, dass erneut deutsches Steuergeld in Milliardenhöhe an ukrainische Staatsbürger ausgeschüttet wird, obwohl die Haushaltskrise vor wenigen Wochen erst die Ampelkoalition zu Fall gebracht hat.
Dass die Behörden allen Ernstes dafür mit der Begründung plädieren, die Verwaltung durch die Vermeidung von Einzelfallprüfungen entlasten zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Offenbar kommt keiner auf die Idee, diese angeblich vermiedenen Verwaltungskosten von 13,4 Millionen Euro mit den Sozialleistungsausgaben für Ukrainer für ein weiteres Jahr zu verrechnen. Hier gesteht die Bürokratie aus Sicht der AfD-Fraktion lediglich ihre Handlungsunfähigkeit im Angesicht einer unverantwortlichen Migrations- und Asylpolitik der Regierenden ein.“
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