Pressemitteilung
Rüdiger Lucassen: MAD überschreitet seine Befugnisse
Berlin, 9. Februar 2024. Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) hat alle Soldaten dazu aufgefordert, eine etwaige Mitgliedschaft in der Jungen Alternative zu melden. Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, wertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Grundgesetz:
„Weder der Verfassungsschutz noch der MAD sind befugt, Urteile über die Verfassungstreue der Jugendorganisation einer Partei zu sprechen. Darüber befinden in Deutschland immer noch Gerichte. Die Aufforderung zur Meldung von Soldaten im Falle einer Mitgliedschaft in der Jungen Alternativen verletzt damit Artikel 3 des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung wegen politischer Anschauungen explizit verbietet.
Der MAD beschreitet mit dieser Gesinnungsprüfung aller Soldaten den gleichen falschen Weg wie der Verfassungsschutz. Er unterstellt Soldaten im Falle einer Mitgliedschaft in der Jungen Alternative automatisch eine verfassungsfeindliche Einstellung. Dies ist schändlich und falsch. Drahtzieher hinter diesem neuen Angriff auf die Freiheit der Bürger ist erneut die Bundesregierung. Sie missbraucht aus Sicht der AfD-Fraktion weisungsgebundene Behörden in der politischen Auseinandersetzung.“
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