Pressemitteilung

Seitz: Der Koalitionsentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters ist ein zahnloser Tiger

Berlin, 12. September 2020. Im Bundestag wurde am 11.09.2020 der Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters debattiert. Wesentliche Forderungen, die die SPD-Fraktion noch in der vergangenen Legislaturperiode gestellt hatte, fielen dem Koalitions-Kompromiss dabei bisher zum Opfer.

Der Sprecher des Arbeitskreises „Wahlprüfung Immunität und Geschäftsordnung“ der AfD-Fraktion, Thomas Seitz, teilt dazu mit:

„Die Gro-Ko versucht das Parlament an der Nase herumzuführen. Nach Jahren der Merkel‘schen Verhinderungspolitik legt die Koalition endlich einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters vor. Dieser Entwurf beschränkt sich lediglich auf den Deutschen Bundestag und lässt dabei die Kontrolle der Regierung außen vor, die die SPD noch in der vorhergehenden Legislatur gefordert hat. Solange die Koalition dieses nicht noch abändert – wie sie es erst inmitten der Parlamentsdebatte angekündigt hat – kann der Entwurf nur als Alibi-Entwurf bezeichnet werden.

Die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, wie die Gesetze in diesem Land zustande kommen. Deshalb ist es wichtig, dass der legislative Fußabdruck jetzt eingeführt wird. Wer unlautere Einflussnahme auf unsere Gesetzgebung wirklich eindämmen will, darf jedoch keine neuen Schlupflöcher schaffen, sondern muss ausnahmslos alle an der Entstehung von Gesetzen beteiligten Akteure registrieren. Nur der Alternativ-Entwurf der AfD-Fraktion zur ‚Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister‘ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922183.pdf) trägt dem vollumfänglich Rechnung.“

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