Pressemitteilung
Seitz: Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe käme einer Kapitulation des Rechtsstaats gleich
Berlin, 4. April 2019. Wer als Straftäter zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit damit rechnen, dass er nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten stattdessen die Strafe „abzusitzen“ hat – das versteht man unter „Ersatzfreiheitsstrafe“. Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zu einem Gesetzentwurf der Fraktion der LINKE zum Thema „Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe“ statt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz resümiert das Ergebnis der Anhörung wie folgt:
„Es kommt nicht häufig vor, dass Sachverständige so einhellig einen vorgelegten Gesetzentwurf als unrealistisch und nicht umsetzbar ablehnen. Die Vorstellung einer völligen Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe lässt nicht nur jeglichen Praxisbezug vermissen; eine solche Regelung würde auch dazu führen, dass Kriminelle, die es darauf anlegen, praktisch straflos gestellt würden – etwas, was einer Kapitulation des Gemeinwesens ‚Rechtsstaat‘ gleichkäme.
Der Rechtsstaat nähme aber doppelten Schaden, da diejenigen zu einer Geldstrafe verurteilten Straftäter, die sich wenigstens um Schuldausgleich und Sühne bemühen und – irgendwie – die Strafzahlung leisten, es sich überlegen würden, warum sie zur ‚Rechtstreue‘ zurückfinden sollten – wenn es auch ‚ohne‘ geht. Die Signalwirkung wäre fatal.
Nein, eine völlige Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre ein Irrweg. Zwar führte die Anhörung der Experten zu der Erkenntnis, dass über einige problematische Einzelaspekte nachgedacht werden sollte; solange aber keine gleichwertigen und vor allem wirkungsgleichen Regelungsvorschläge vorgelegt werden, wird man an dem bewährten Instrumentarium festhalten müssen – insbesondere, damit der Rechtsstaat auch weiterhin von allen akzeptiert und respektiert wird!“
Die Fraktion der Alternative für Deutschland wird daher gegen den Gesetzentwurf stimmen.
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