Pressemitteilung

Seitz: Vertragsfreiheit nicht durch Verbote einschränken

Berlin, 26. November 2020. Die AfD-Fraktion bekennt sich klar zur Vertragsfreiheit. Zu den planwirtschaftlichen Verbots-Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz:

„Sich seine Vertragspartner selbst auszusuchen ist kein Verbrechen, sondern schlicht freie Marktwirtschaft. Dass DIE LINKE versucht die Zusammenarbeit von Vermietern und Auskunfteien zu kriminalisieren, ist ein erbärmlicher Griff in die Mottenkiste der Planwirtschaft und offenbart ein weiteres Mal ihre ungebrochene Vergangenheit als Staatspartei eines Unrechtsregimes. Auch die AfD-Fraktion kritisiert Missstände im Geschäftsmodell von Schufa & Co., vor allem mangelnde Transparenz und Mängel beim Datenschutz. Die Vertragsfreiheit an sich ist aber ein essentieller Bestandteil unserer Freiheitsordnung und schon viel zu sehr eingeschränkt. Die Feinde der Freiheit schaden auch denen, deren Interessen sie angeblich vertreten. Die Alternative zur Bonitätsauskunft ist nicht die Vermietung an Mieter mit ungeklärter Bonität, sondern der bewusste Leerstand.“

In ihrem Antrag hatte DIE LINKE gefordert Bonitätsauskünfte der Schufa und anderer privater Auskunfteien bei allen Verbraucherverträgen, die nicht Kredite sind, und bei Mietverträgen mit Privatpersonen bußgeldbewehrt zu verbieten.

Thomas Seitz ist Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und Abgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr.

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