Sieg für Presse- und Meinungsfreiheit
Sieg für Presse- und Meinungsfreiheit
Berlin, 14. Januar 2026. Das Landgericht Bamberg hat in zweiter Instanz heute eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg aufgehoben, in der David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Das Amtsgericht sah es damals als erwiesen an, dass sich Bendels der Verleumdung einer Person des politischen Lebens schuldig gemacht habe, weil er ein satirisches Meme über die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser und deren Verhältnis zur Meinungsfreiheit veröffentlicht hatte. Das Landgericht Bamberg sah dies nun anders und urteilte, dass der Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und sprach Bendels frei. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich, Mitglied im Ausschuss für Kultur- und Medien, war als Prozessbeobachter vor Ort. Er kommentiert den Urteilsspruch wie folgt:
„Die Aufhebung der Freiheitsstrafe ist vor allem dem öffentlichen Druck geschuldet. Das Landgericht hat erkannt, dass das Urteil des Amtsgerichts falsch und geeignet war, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Die jüngsten Äußerungen von CDU-Ministerpräsident Günther sollten uns Warnung genug sein. Der freiheitliche Verfassungsstaat muss durch seine Bürger verteidigt werden.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der AfD-Fraktion, erklärt:
„Zusammen mit meinen geschätzten Kollegen aus der AfD-Fraktion habe ich heute als Prozessbeobachter an der Berufungsverhandlung im Fall David Bendels teilgenommen. Dem heutigen Urteil messe ich große Bedeutung bei, weil es für die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland wegweisend ist. Die etablierten Parteien haben mit dem § 188 StGB ein Instrument geschaffen, das faktisch ein Sonderschutzrecht für mächtige Personen etabliert. Der erkennbare Zweck liegt aus unserer Sicht vor allem in der einschüchternden Wirkung: Journalisten und Bürger sollen davon abgehalten werden, Kritik zu äußern – selbst dann, wenn diese Kritik vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst ist. Dass das Landgericht Bamberg zugunsten von Herrn Bendels entschieden hat, ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal: Eine freiheitliche Demokratie muss Kritik und politische Satire aushalten – insbesondere, wenn sie sich gegen Regierungsmitglieder oder politisch Mächtige richtet. Dieses Urteil ist daher nicht nur eine persönliche Genugtuung für Herrn Bendels, sondern ein Sieg für die Pressefreiheit im Allgemeinen und auch für alle Bürger, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht von der aktuellen politischen Wetterlage abhängig machen wollen. Die AfD-Fraktion hat inzwischen einen Gesetzentwurf ,zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs‘ (Drucksache 21/652) eingebracht. Wir bereiten weitere parlamentarische Initiativen vor. Deutschland muss wieder auf den Weg der Demokratie und zum westlichen Verfassungsstaat zurückkehren, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit wieder selbstverständlich und ohne Ausnahmen gewährleistet werden.“
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