Pressemitteilung

Spangenberg: Bundesdatenschutzbeauftragter und Freie Ärzteschaft stellen sich an die Seite der AfD-Fraktion

Berlin, 20. August 2020. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber hat am 19.08.2020 angekündigt, „aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit“ zu ergreifen, „wenn das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte.“
Den völlig unzureichenden Patientendatenschutz hatte der gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Detlev Spangenberg, schon am 03.07.2020 in seiner Rede in der Debatte zum PDSG angeprangert (BT-Drucks. 19/171, https://export-afdbundestag.afd.tools/spangenberg-patientendaten-schutz-gesetz-enthaelt-zu-viele-offene-fragen-und-offensichtliche-unzulaenglichkeiten/).
Neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten stellt sich jetzt auch die Freie Ärzteschaft an die Seite der AfD-Fraktion. Deren stellvertretende Vorsitzende, Silke Lüder, wandte sich heute im Deutschlandfunk unter anderem gegen die vorgesehene zentrale Datenspeicherung.
„Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab“, heißt es dazu schon im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017.
Spangenberg erklärt dazu: „Dabei kann es aber nicht bleiben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat völlig recht, wenn er jetzt feststellt, Digitalisierung könne niemals Selbstzweck sein. Der Schutz der Versicherten und ihrer Gesundheitsdaten müsse immer im Vordergrund stehen. Das gilt dann aber nicht nur zum PDSG, sondern in allen Bereichen. Deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion zum Beispiel einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den Grundrechten wieder Geltung zu verschaffen und eine Datensammlung durch eine Corona-App auszuschließen (BT-Drucks. 19/18976).“

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