Pressemitteilung

Spangenberg: Keine Abstriche bei den Sicherheitsanforderungen für Corona-Impfstoffe im Zulassungsverfahren

Berlin, 24. Juli 2020. Derzeit befinden sich Corona-Impfstoffe weltweit in der Entwicklung. Vor dem flächendeckenden Einsatz müssen diese üblicherweise eine amtliche Zulassung erhalten. Meldungen, die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde FDA würde dafür ein sogenanntes Fast-Track-Verfahren öffnen und den Herstellern damit wesentliche Teile der klinischen Erprobung ersparen, hält die AfD-Bundestagsfraktion für bedenklich, da sich dies auch in Deutschland auswirken könnte. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, sagt dazu:

„Für uns ist ganz klar: Abstriche bei den Sicherheitsanforderungen an Corona-Impfstoffen kommen für uns nicht infrage. Jeder Impfstoff muss bevor er in den Routineeinsatz kommt, nachgewiesen haben, dass er den bestmöglichen Schutz mit einem vertretbaren Risikoprofil bringt. Da darf es für Corona-Impfstoffe keine Abstriche und keine Abweichung vom sonst üblichen Zulassungsverfahren geben.

Dazu gehört auch, dass solche Impfstoffe das komplette Entwicklungs- und Zulassungsverfahren inklusive aller üblichen Phasen der klinischen Prüfungen durchlaufen haben. Schließlich soll mit diesen sogenannten Zulassungsstudien ja die Wirksamkeit und Sicherheit belegt werden. Natürlich kann man – wie es das Bundesgesundheitsministerium offenbar für wünschenswert hält – ab der sogenannten Phase 2 bereits besonders Gefährdete, Alte, Vorerkrankte und auch medizinisches Personal einschließen, sofern eine rechtlich abgesicherte Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

Ganz wichtig und nochmals zu betonen ist, dass das Ganze dann den Charakter einer klinischen Prüfung mit allen in diesen vorgesehenen Schutzmechanismen für die beteiligten Probanden behält und nicht etwa zu einem als klinische Prüfung getarnten Routinemasseneinsatz eines noch nicht vollständig geprüften und noch nicht zugelassenen Impfstoffs wird.

Solche Befürchtungen kommen auf, wenn das Bundesgesundheitsministerium nun mitteilt, es wolle das Haftungsrisiko, das während der Entwicklung üblicherweise der die Zulassung beantragende Hersteller trägt, für diese klinische Prüfungen übernehmen. Warum? Dem Geschädigten könnte es nicht helfen. Die üblicherweise in der klinischen Prüfung eintretende Haftung durch die Haftpflichtversicherung des Antragstellers würde ihn wohl nicht schlechter stellen. Helfen würde so etwas nur dem pharmazeutischen Unternehmer oder seiner Haftpflichtversicherung.

Wenn diese nun zu Lasten des Steuerzahlers bessergestellt werden sollen, wäre es wohl das Mindeste, jetzt schon entsprechende Preisnachlässe für die öffentliche Hand und die Krankenkassen zu vereinbaren, für den Fall, dass die derart staatlich gesponserte private Entwicklung zur Marktreife, das heißt zur Zulassung führt.“

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