Spangenberg: Organspende muss der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen überlassen bleiben
Spangenberg: Organspende muss der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen überlassen bleiben
Berlin, 21. Januar 2019. Stellungnahme des AfD-Bundestagsabgeordneten Detlev Spangenberg zum Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes „Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“:
„Wir müssen unterscheiden zwischen Verfügbarkeit der Spenderorgane und der Spendebereitschaft. Die Verfügbarkeit in Deutschland gegenüber anderen Ländern ist weitgehend den unterschiedlichen Todesdefinitionen geschuldet; in Deutschland gilt der ‚Hirntod‘ als Voraussetzung zur Organentnahme, in Spanien und zahlreichen anderen Ländern werden Organentnahmen auch nach Feststellung des ‚Herztodes‘ vorgenommen. Damit verfügt man über eine deutlich höhere Zahl potentieller Organspender.
Weiter sollte anstelle des Spenderausweises eine zentrale Erfassungsstelle eingerichtet werden, ein Spenderregister, woher auf Knopfdruck Angaben über eine Spendebereitschaft durch die Entnahmekliniken sofort abgerufen werden kann. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Patientenverfügungen, die unbedingt hierbei beachtet werden müssen.
Auch sollte in diesem sensiblen Bereich für Krankenhäuser keine Möglichkeit bestehen, über kalkulierte Abrechnungen durch Organtransplantationen Erträge zu erwirtschaften. Vielmehr sollten sie dieses Gebiet als Pflichtaufgabe begreifen. Es könnte bei Universitätsklinken, ohne monetären Bezug, angesiedelt werden.“
Als letztes betonte Spangenberg nochmals die hohe Anerkennung der Spendebereitschaft, aber verbunden mit dem Recht, dies auch zu verweigern. „Es steht niemandem zu, den moralischen Zeigefinger zu erheben, wenn jemand nicht bereit ist zur Organspende. Dieses sensible Gebiet muss der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen überlassen bleiben.“
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