Antrag
Standortentscheidung für ein Denkmal zur Ehre des demokratischen Widerstandes und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland
Berlin, 13. Juni 2023. Seit über 30 Jahren warten die deutschen Einheits- und Freiheitskämpfer sowie die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft und SED-Diktatur auf ein zentrales, sichtbares und öffentlich gut zugängliches Denkmal in Berlin (vgl. Antrag der AfD auf Drucksache 19/14765). Das Denkmal soll nicht nur an das Leid der Opfer des SED-Unrechtsstaates erinnern, sondern auch die Anstrengungen des antikommunistischen Widerstandes für die Freiheit und Einheit Deutschlands in der ehemaligen DDR als integralen Bestandteil deutscher Demokratiegeschichte anerkennen und würdigen.
Dieses Denkmal ist für die Erinnerungskultur und Pflege der deutschen Identität als positiver Bezugspunkt ihrer neueren Geschichte von höchster Bedeutung. Seine Errichtung ist ein klares Bekenntnis zum antitotalitären Konsens der Bundesrepublik Deutschland. Ziel dieses Antrages ist es, durch eine finale Standortentscheidung des Deutschen Bundestages den Weg für eine standortbezogene Ausschreibung freizumachen. In der Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der AfD stellte die Bundesregierung fest, dass „[ü]ber den Standort für das Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft […] der Deutsche Bundestag [beschließt]“ (vgl. Drucksache 20/2406, S. 2). Am 21. November 2022 führten die Opferverbände der Kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) zusammen mit dem Mahnmal-Beirat, der SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages, Vertretern des Bundes, des Landes Berlin und der BVV-Mitte eine Begehung für einen geeigneten Standort in Berlin durch.
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