Pressemitteilung

Stefan Keuter/Joachim Wundrak: Ortskräfteverfahren sollte potenzielle Innentäter und „Doppelagenten“ zufriedenstellen

Berlin, 20. Januar 2024. Während der Sitzung des Untersuchungsausschusses „Afghanistan“ am Donnerstag eröffnete ein ehemaliger Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Kabul, welche tieferen Absichten, Ursachen und Effekte das Ortskräfteverfahren zusätzlich hatte: Es sollte potenzielle Innentäter besänftigen und die Weitergabe sensibler Daten der Botschaft durch sogenannte Ortskräfte an die Taliban verhindern. Denn gemäß den Aussagen des Beamten gab es tatsächlich derartige Fälle in deutschen Einrichtungen in Afghanistan. Daher sei das Ortskräfteverfahren umso wichtiger gewesen und trug wesentlich zum Schutz von Leib und Leben bei. Hierzu erklären der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss „Afghanistan“, Stefan Keuter, und sein Stellvertreter Joachim Wundrak:

„Die Erzählungen der Bundesregierung, dass das Ortskräfteverfahren ausschließlich zunächst der Ausreise und danach der Aufnahme von zehntausenden Afghanen diente, erscheint aus unserer Sicht immer deutlicher als haltlos. Es bleibt einerseits zu klären, wie vertrauenswürdig die sogenannten Ortskräfte gegenüber Deutschland wirklich waren und welchen Anteil ihre mangelnde Loyalität für den Machtgewinn der Taliban hatte. Andererseits dürfen, aufgrund der Tatsache, dass sich ein Großteil derer nunmehr in der Bundesrepublik aufhält, auch die Gefahren für die Sicherheit deutscher Staatsangehöriger und Institutionen hierzulande nicht unterschätzt werden.“

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