Antrag

Umgehend bundesweite Transparenz bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer sowie bei Antisemitismus im Kontext von Zuwanderung herstellen

Berlin, 13. Dezember 2022. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die Gewährleistung der Inneren Sicherheit originäre Staataufgabe ist und das alles zu unternehmen ist, um Schaden für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Unter dem Gesichtspunkt einer sicherheitspolitisch effektiven Gefahrenabwehr ist es daher nicht akzeptabel, wenn der Anteil erfasster nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten mit dem Tatmittel Messer im Rahmen durchgeführter Stichproben überproportional hoch ist: Exemplarisch ist dem Sicherheitsbericht des Landes Baden-Württemberg 2021 dazu zu entnehmen, dass sich dieser Anteil zwischen 2017 und 2021 in einer Spanne von 55,31 und 59,87 Prozent bewegt hat.

Die Spannweite der Asylbewerber/Flüchtlingsanteile unter diesen nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt zwischen 38,31 und 50,76 Prozent (s. zu den absoluten Zahlen: Sicherheitsbericht des Landes Baden-Württemberg 2021, S. 59). Messerstraftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik von Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 erfasst. Auffallend ist auch hier der hohe Anteil der Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Anteil lag 2021 laut Innenministerium NRW bei 39,8 Prozent, im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent. Der Anteil der Zuwanderer in Bezugnahme auf den Gesamtanteil nichtdeutscher Tatverdächtiger betrug im Jahr 2021 37,61 Prozent. Im ersten Halbjahr 32,5 Prozent (s. zu den absoluten Zahlen: Landtag Nordrhein Westfalen Drucksache 18/379). Auch in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei variiert der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger seit der Erfassung im Jahr 2018 (ab Juli) bis zum Jahr 2021 zwischen 43 und 48,39 Prozent.

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