Antrag

Umsetzung deutscher Positionen zur Verabschiedung eines europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz

Berlin, 4. Juli 2023. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 21. April 2021 einen Verordnungsvorschlag zu Künstlicher Intelligenz (https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=272388), der einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung dieser Technologie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union etablieren soll. Wesentliches Element des Kommissionsvorschlags ist die Einstufung von KI-Systemen in verschiedene Risikoklassen, die unterschiedlich streng reguliert werden sollen. KI-Anwendungen, die einer unzumutbar hohen Risikoklasse zugeordnet werden, wie z. B. Social Scoring-Systeme oder Anwendungen zur Echtzeit-Fernidentifizierung, sollen dem Kommissionsvorschlag entsprechend verboten werden.

KI-Anwendungen einer geringen Risikoklasse sollen lediglich Transparenzverpflichtungen unterliegen. Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2022 den Vorschlag der Kommission zwar einerseits das Verbot von Social Scoring-Systemen auf private Akteure ausgeweitet (https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=367115&latestVersion=true&type=5), andererseits wurde die Verwendung von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffentlichen Räumen als zulässig erachtet, wenn diese zu Strafverfolgungszwecken zwingend notwendig sind. Auch die Aufdeckung von Deepfakes sowie die Kriminalanalyse und die Überprüfung von Reisedokumenten mithilfe von KI wäre entsprechend der Ratspositionierung möglich.

Angesichts der sehr dynamischen Technologieentwicklungen im Bereich der generativen KI (z. B. ChatGPT) machte das EP in einem gesonderten Artikel 28 b auch Vorschläge zu Transparenzanforderungen, die von Betreibern solcher KI-Systeme erfüllt werden müssten. Dazu gehören Transparenzvorschrift, wie Offenlegungen, dass Inhalte KI-generiert sind und detaillierte Zusammenfassungen der urheberrechtlich geschützten Daten, die zu Trainingszwecken verwendet wurden. Ferner solle gewährleistet werden, dass keine rechtswidrigen Inhalte erzeugt werden.

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