Pressemitteilung
Gauland: Amtskirchen vernachlässigen ihre Kernaufgaben
Berlin, 30. April 2020. Ein muslimischer Verein aus Niedersachsen hat gegen das Verbot von Gottesdiensten geklagt und war damit beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Es urteilte, dass auch während der Corona-Krise religiöse Zusammenkünfte nicht generell verboten werden dürfen.
Dazu äußert sich der AfD-Fraktionsvorsitzende, Alexander Gauland:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist sehr zu begrüßen. Dass es jedoch erst einen muslimischen Moscheeverein braucht, um dieses Grundrecht in Deutschland einzuklagen, muss die christlichen Amtskirchen beschämen.
Diese haben die komplette Aussetzung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung selbst während des Osterfestes im Wesentlichen achselzuckend hingenommen. Nicht einmal christliche Begräbnisse werden regulär durchgeführt.
Die beiden christlichen Amtskirchen vernachlässigen schon lange ihre Kernaufgabe der Seelsorge zugunsten einseitiger Einmischung in die Tagespolitik. Jetzt, wo es um elementare Anliegen der Christen geht, gehen die Kirchenoberen auf Tauchstation.
Der Mitgliederschwund bei den Kirchen wird sich so ganz sicher nicht aufhalten lassen.“
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