Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur

Berlin, 9. April 2024. Die Entscheidungen der letzten Bundesregierungen haben die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vor extremen Herausforderungen gestellt. Die Politik der offenen Grenzen und die damit verbundene Masseneinwanderung haben spätestens seit 2015 zu einem drastischen Anstieg der Schülerzahlen geführt und den Platzmangel an Schulen verstärkt. Städte und Metropolen sind von dieser Entwicklung besonders betroffen. Schon vor 2015 war es keine Seltenheit, dass Schüler über Jahre hinweg in Containern unterrichtet wurden, weil die kommunalen Träger nicht rechtzeitig in die Schulinfrastruktur investierten.

Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Achtung der Kultushoheit der Länder wird vom Bund ein Investitionsfonds eingerichtet. Er wird vom Bund mit Mitteln in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro ausgestattet. Der Fonds wird
ab dem Jahr 2025 über die Jahre hinweg schrittweise aufgestockt. Zunächst im Jahr 2025 mit 500 Millionen Euro, 2026 mit 4,5 Milliarden Euro und in den Jahren 2027–2031 mit jeweils 5 Milliarden Euro. Damit werden Kommunen gezielt mit 50 Prozent Finanzhilfen bei Investitionen in ihre Schulinfrastruktur gefördert, um auf Grundlage von Artikel 104c Grundgesetz die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu steigern.

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