Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Neuregelung des Übergangsgeldes)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Neuregelung des Übergangsgeldes)
Berlin, 14. April 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes vor, um überdimensionierte Übergangszahlungen an ehemalige Bundesminister zu begrenzen. Bisher richtet sich der Anspruch nach der gesamten Amtsdauer, mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, mit voller Zahlung der Amtsbezüge zuzüglich Ortszuschlag in den ersten drei Monaten und der Hälfte in der Folgezeit. Diese Regelung führt dazu, dass selbst eine Tagesministerin Summen von über 75.000 Euro beanspruchen kann, wie am Beispiel der ehemaligen Familienministerin Anne Spiegel deutlich wurde und vom Bund der Steuerzahler als „total überdimensioniert“ kritisiert wurde. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag sieht vor, die Bezugsdauer auf volle Amtsmonate zu beschränken – mindestens einen, höchstens zwölf Monate. Für die ersten drei Monate wird das Amtsgehalt ohne Zulagen angesetzt, für die anschließenden maximal neun Monate die Hälfte davon. Unterbrochene Amtszeiten werden nicht kumuliert; das Übergangsgeld bemisst sich ausschließlich nach der längsten ununterbrochenen Amtszeit. Eine Wiederernennung während des Bezugszeitraums unterbricht die Regelung nicht, sondern führt zur Fortsetzung der verbleibenden Leistungsdauer. Der Entwurf vermeidet Mehrkosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit sorgt die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag für eine faire Begrenzung öffentlicher Ausgaben und nimmt Rücksicht auf die Interessen der Steuerzahler.
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