Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz – WindBAG)

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz – WindBAG)

Berlin, 16. April 2026. Wir, die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, haben einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBAG) eingebracht, um die gravierenden Nachteile dieses Gesetzes zu beseitigen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz greift unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer ein, verzerrt den Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben und fördert den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen. Dies führt zu steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte, destabilisiert die Stromnetze und gefährdet die Versorgungssicherheit. Zudem schädigt der forcierte Ausbau die Umwelt durch hohe Naturrauminanspruchnahme und schwer entsorgbare Abfälle wie Rotorblätter, während er gleichzeitig den Bundeshaushalt belastet und notwendige Senkungen von Energiesteuern verhindert. Die strompreissteigernde Wirkung trägt zur Deindustrialisierung und Abwanderung energieintensiver Unternehmen bei und verschärft die wirtschaftliche Rezession. Mit der sofortigen Aufhebung des Gesetzes wollen wir diese Fehlentwicklungen stoppen, weitere Strompreissteigerungen verhindern und sowohl Bürger als auch Wirtschaft entlasten. Gleichzeitig reduzieren wir Bürokratiekosten und ermöglichen eine Ressourcenschonung, indem wir auf überflüssige Überkapazitäten verzichten und eine sichere, bezahlbare sowie umweltverträgliche Energieversorgung priorisieren.

Zum Gesetzentwurf

Beitrag teilen

Ähnliche Inhalte