Antrag
Wahl und Abwahl des Präsidenten und der Stellvertreter
Berlin, 4. Dezember 2024. § 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Wahl und Abwahl des Präsidenten und der Stellvertreter“.
2. Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode.“
3. Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Für die Abwahl des Präsidenten oder einer seiner Stellvertreter ist die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Die Abwahl erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln.“…
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