Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Sommerzeit

Berlin, 16. Dezember 2024. A. Problem Am Sonntag den 26. März 2023 wurden in Europa die Uhren umgestellt, von der Normalzeit auf die Sommerzeit. Die jährlichen Zeitumstellungen im Oktober und März hätten nach Willen der Bürger Europas längst abgeschafft werden sollen. Die EU-Kommission hatte im September 2018 vorgeschlagen, die saisonalen Zeitumstellungen zu beenden. Zuvor hatten dies einzelne Mitgliedstaaten gefordert. In einer Umfrage der Kommission zur Sommerzeit, an der 4,6 Millionen Menschen teilgenommen hatten, votierten 84 Prozent für die Abschaffung jener Zeitumstellung (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_18_5302). Nach einer Bewertung der bestehenden Regelung zur saisonalen Zeitumstellung kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, selbst zu entscheiden, ob sie die Sommer- oder Winterzeit dauerhaft beibehalten wollen (https://germany.representation.ec.europa.eu/zeitumstellung_de).

B. Lösung Die Änderung des Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz – EinhZeitG) sieht die Abschaffung der Anwendung der mitteleuropäischen Sommerzeit in Deutschland vor. Somit gilt künftig ganzjährig die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.

Zum Gesetzentwurf

Ähnliche Beiträge