Antrag

Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen

Berlin, 29. Januar 2025. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Versicherung organisiert und wird im Umlageverfahren finanziert, d.h. dass die Ausgaben durch die Einnahmen im gleichen Zeitraum gedeckt werden. Die Einnahmen stammen aus den Beiträgen der Versicherten sowie aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen. Die Höhe der individuellen Rente in der Auszahlungsphase hängt grundsätzlich von den Beitragszahlungen in der Einzahlungsphase ab. Der Gesetzgeber weicht jedoch teilweise von diesem Grundsatz ab. Aus sozial- und familienpolitischen Gründen gewährt die Rentenversicherung auch Leistungen, für die keine entsprechenden Beiträge gezahlt wurden.

Dazu gehören der Grundrentenzuschlag und die Mütterrente. Die Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen betrugen im Jahr 2020 in der „erweiterten Abgrenzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) 112,4 Milliarden Euro . Diese nicht beitragsgedeckten Leistungen – auch versicherungsfremde Leistungen genannt – müssen jedoch sachgerecht finanziert werden, da sie im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen und vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Die Rentenversicherung ist für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Allerdings hat sie dabei keinen Handlungsspielraum. Wenn der Gesetzgeber der Rentenversicherung zusätzliche Ausgaben auferlegt, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, muss der Bund auch die Finanzierung sicherstellen und entsprechende Steuermittel bereitstellen (Verursacherprinzip).

Bisher erfüllt der Bund seine Finanzierungsverantwortung nur unzureichend. Der Bund zahlt zwar bereits erhebliche Zuschüsse an die Rentenversicherung, aber diese decken bei weitem nicht die vom Bund veranlassten, nicht beitragsgedeckten Leistungen ab. Laut einer Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung verbleibt allein im Jahr 2020 eine Differenz von 37,1 Milliarden Euro zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Überdies ist auch zu prüfen, inwieweit die Bundesländer mit in die Finanzierung einzubeziehen sind…

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