Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

Berlin, 24. Februar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag betont, dass die Vaterschaftsanerkennung nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997 bewusst niedrigschwellig ausgestaltet ist, um Abstammungsverhältnisse ohne genetischen Nachweis klarzustellen. Dieses System wird von ausländischen Tätern und mittellosen deutschen Männern für via Scheinvaterschaften betriebenen Sozialbetrug missbraucht. Schätzungen des Bundesinnenministeriums beziffern jährlich rund 5.000 Verdachtsfälle, die den Steuerzahler mit etwa 150 Millionen Euro belasten. Die im Jahr 2017 eingeführte präventive Missbrauchskontrolle erweist sich als wirkungslos, da die Ausländerbehörden frühzeitig nicht eingebunden sind. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion reformiert das Aufenthaltsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch: §§ 27 und 85a AufenthG werden so angepasst, dass in jedem Fall einer Vaterschaftsanerkennung mit mindestens einem nichtdeutschen Elternteil die Ausländerbehörde prüft und zustimmen muss. Im neuen § 1597a BGB trägt der Anerkennende die Beweislast für eine leibliche Vaterschaft und erbringt den Nachweis durch eine fälschungssichere DNA-Analyse. Auf diese Weise schafft die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag eine effektive Missbrauchskontrolle, entlastet den Sozialstaat und verhindert rechtswidrige Aufenthaltsverschaffung durch Scheinvaterschaften.

Zum Gesetzentwurf

Beitrag teilen

Ähnliche Inhalte