Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen

Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen

Berlin, 24. Februar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass aktuell zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die überwiegend durch Steuergelder finanziert werden, nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz klagebefugt sind. Dieser Zustand widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung und gefährdet die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft, da staatlich geförderte Organisationen politische Ziele exekutivnah und potenziell rechtsmissbräuchlich über Gerichtsverfahren verfolgen können. Der Entwurf sieht vor, Vereinen mit erheblichem öffentlichen Förderungsschwerpunkt das Verbandsklagerecht zu entziehen, klare Schwellenwerte für den „staatsfinanzierten“ Status festzusetzen, Spenden öffentlicher Stellen auszuschließen und umfassende Transparenzpflichten zu verankern. Gleichwohl bleibt legitimen und tatsächlich unabhängigen Umwelt- und Verbraucherverbänden der Zugang zur Judikative erhalten. Die Gesetzesänderungen in § 3 UmwRG und § 2 VDuG wahren Art. 20 GG, stärken das Rechtsstaatsprinzip, verhindern Interessenkonflikte und entsprechen den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/1828 sowie der Aarhus-Konvention.

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