Reform der betrieblichen Altersvorsorge durch ein digitales Standardfondsmodell

Reform der betrieblichen Altersvorsorge durch ein digitales Standardfondsmodell

Berlin, 19. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag betont, dass die betriebliche Altersvorsorge als freiwilliges Instrument zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung trotz großer Bedeutung bisher unzureichend verbreitet ist und die Rentenlücke nicht schließt. Ein digitales Standardfondsmodell soll Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gewinnen: Der arbeitnehmerfinanzierte „Typ Eigenvorsorge“ bietet durch digitale, jederzeit kündbare Lohnabzugsbeiträge ab zehn Euro hohe Sicherheit, Renditechancen und keine Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Leistungsphase. Der arbeitgeberfinanzierte „Typ Ebersbach“ basiert auf einer reinen Beitragszusage ohne Garantieverpflichtungen und ohne komplexe Sozialpartnerformalitäten. Beide Module nutzen einen staatlich regulierten, von der BaFin beaufsichtigten Fonds mit Verwaltungskosten unter 0,5 Prozent p.a., der Transparenz, Sicherheit und marktgerechte Erträge gewährleistet. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert, diesen digitalen Durchführungsweg im Betriebsrentengesetz zu verankern, steuerliche Förderungen beizubehalten, eine staatliche Anschubfinanzierung von 300 Millionen Euro bereitzustellen und eine Evaluierung nach fünf Jahren durchzuführen, um Wirkungen auf Verbreitung und Rendite mit bisherigen Modellen zu vergleichen.

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